Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_454/2023 vom 27. März 2024

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Der Sachverhalt des Bundesgerichtsurteils lautet wie folgt: Der Beschwerdeführer wurde vom Strafgericht Basel-Landschaft wegen gewerbsmäßigem Betrug und einfachem Betrug zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Das Kantonsgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil teilweise, reduzierte jedoch die Strafhöhe. In der Beschwerde vor dem Bundesgericht beantragt der Beschwerdeführer, freigesprochen zu werden oder dass der Fall an das Kantonsgericht zurückverwiesen wird. Er beantragt auch eine Reduzierung der Strafe. Die Vorinstanz befasste sich mit der Beweiswürdigung und dem Sachverhalt hinsichtlich medizinischer Gutachten. Das Gericht stützte sich auf eine umfassende Analyse von Unterlagen, Fotografien und Videoaufnahmen, die zeigten, dass der Beschwerdeführer ein physisches und psychisches Leistungsniveau zeigte, das im Widerspruch zu den medizinischen Berichten stand. Das Gericht stellte auch fest, dass der Beschwerdeführer das Vertrauensverhältnis zu Ärzten und Therapeuten missbraucht hatte. Basierend auf diesen Beweisen wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer bewusst ein Beschwerdebild vorgespielt hatte und voll arbeitsfähig war. Das Bundesgericht urteilte, dass das vorinstanzliche Urteil hinsichtlich des gewerbsmäßigen Betrugs nicht zu beanstanden ist. Allerdings wurde festgestellt, dass das Verfahren aufgrund der langen Verfahrensdauer das Beschleunigungsgebot verletzt hat. Daher wurde das Strafmaß reduziert und der Fall zur neuen Strafzumessung an die Vorinstanz zurückverwiesen. Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtspflege wurde teilweise abgewiesen und er trägt die Verfahrenskosten im Umfang seines Unterliegens.