Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_945/2022 vom 2. April 2024

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Der Sachverhalt des vorliegenden Bundesgerichtsurteils betrifft ein Ehescheidungsverfahren. Die Eheleute haben zwei Kinder und leben seit dem 15. April 2018 getrennt. Es wurden bereits Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft angeordnet, und der Ehemann hat einen Scheidungsantrag gestellt. In einem vorangegangenen Prozess hat das Kantonsgericht des Kantons Neuenburg vorläufige Massnahmen erlassen, darunter auch eine Notunterhaltszahlung an die Ehefrau. Der Ehemann legt nun Rechtsmittel beim Bundesgericht ein und fordert die Aufhebung bzw. die Abänderung dieser Massnahmen, unter anderem mit der Begründung, dass das Gericht die finanziellen Verhältnisse der Ehefrau nicht korrekt berücksichtigt habe. Das Bundesgericht prüft den Fall und kommt zu dem Schluss, dass der Rekurs abgewiesen wird, da er sowohl formal als auch inhaltlich unzureichend begründet ist. Das Bundesgericht bestätigt die bisherigen Massnahmen und weist den Ehemann darauf hin, dass er die finanziellen Verhältnisse der Ehefrau nicht willkürlich beurteilen kann. Die Entscheidung des Kantonsgerichts ist daher rechtmässig.