Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_371/2024 vom 23. April 2024

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Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall eines Inhaftierten, der gegen die Verweigerung seiner Freilassung Beschwerde einlegt. Im Januar 2024 wurde der Inhaftierte wegen des Verdachts auf Vergewaltigung in einem technischen Raum eines Gebäudes festgenommen. Der Inhaftierte bestreitet die Vorwürfe und behauptet, dass die Beschwerdeführerin ebenfalls inhaftiert werden sollte, da sie ihn falsch beschuldigt habe. Die Vorinstanz lehnte die Beschwerde ab und das Bundesgericht bestätigt diese Entscheidung. Es wird festgestellt, dass ausreichende Beweise für eine Inhaftierung vorliegen und dass alternative Maßnahmen zur Haft nicht ausreichen, um das Flucht- und Wiederholungsgefahr zu verhindern. Das Bundesgericht weist den Beschwerdeführer darauf hin, dass er das Recht auf Rückerstattung erhalten könnte, wenn er sich in einer finanziell besseren Lage befindet.