Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_99/2022 vom 25. April 2023

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Das Bundesgericht hat in einem Urteil entschieden, dass der Gestaltungsplan "Alters- und Pflegezentrum Hintermatt" zonenkonform ist. Die Beschwerdeführenden hatten gerügt, dass der Gestaltungsplan nicht den Anforderungen des öffentlichen Interesses an der Gestaltung der Überbauung entspreche und mangelhaft mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sei. Das Gericht wies die Beschwerden ab und legte die Gerichtskosten den Beschwerdeführenden auf. Parteientschädigungen wurden nicht festgelegt. Das Urteil wurde den beteiligten Parteien schriftlich mitgeteilt.