Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1004/2022 vom 23. Mai 2023

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um eine Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Restitution beschlagnahmter Vermögenswerte durch das Genfer Gericht. Der Beschwerdeführer, der sich als "Repayment administrator" bezeichnet und behauptet, von einer südafrikanischen Behörde dazu beauftragt worden zu sein, legt Berufung gegen die Entscheidung des Genfer Gerichts ein, dass er nicht die erforderliche Legitimation hat, um vor Gericht zu klagen. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung des Genfer Gerichts und weist die Beschwerde ab. Es stellt fest, dass der Beschwerdeführer nicht in der Lage war, seine rechtliche Vertretung der südafrikanischen Geschädigten nachzuweisen und daher nicht die erforderliche Legitimation hatte, um vor Gericht zu klagen. Das Bundesgericht weist auch den Vorwurf der Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Willkür zurück und stellt fest, dass der Beschwerdeführer keine ausreichenden Beweise für seine Behauptungen vorgelegt hat. Das Bundesgericht weist den Beschwerdeführer an, die Gerichtskosten zu tragen.