Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_116/2023 vom 5. Juni 2023

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Das Bundesgerichtsurteil befasst sich mit einem Fall von vorsorglichen Kindesschutzmaßnahmen. Die Eltern des Kindes sind seit 2005 verheiratet, haben sich jedoch getrennt. Im Eheschutzverfahren wurde das Kind vorübergehend dem Vater anvertraut. Im Scheidungsverfahren wurde ein Gutachten zur Frage der Obhut des Kindes eingeholt, basierend auf dem wurde das Kind vorläufig der Mutter anvertraut. Die Umsetzung scheiterte jedoch und das Kind blieb beim Vater. Eine Beiständin des Kindes beantragte daraufhin eine vorübergehende Fremdplatzierung, während sowohl der Vater als auch die Mutter eine Fremdplatzierung beantragten. Das Bezirksgericht lehnte den Antrag auf Fremdplatzierung ab und stellte das Kind erneut unter die Obhut des Vaters. Gegen diesen Entscheid legte die Mutter Berufung ein, die jedoch vom Obergericht abgewiesen wurde. Daraufhin gelangte die Mutter mit einer Beschwerde an das Bundesgericht. Sie beantragte die Aufhebung des Entscheids des Obergerichts und die Zuweisung der Obhut über das Kind an sie. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte den Entscheid der Vorinstanz. Es entschied, dass trotz einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine Fremdplatzierung aufgrund der bisher unauffälligen Entwicklung des Kindes und des Willens des Kindes nicht gerechtfertigt sei. Die Beschwerdeführerin rügte verschiedene Verletzungen des rechtlichen Gehörs, insbesondere in Bezug auf die Kostenregelung vor den kantonalen Instanzen. Das Bundesgericht hielt jedoch fest, dass die Vorinstanz ausreichend begründet habe und wies die Beschwerde ab. Die Kosten wurden der Beschwerdeführerin auferlegt.