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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Angeklagten, der des Missbrauchs von Vertrauen und Betrugs für schuldig befunden wurde. Der Angeklagte hatte von einem Opfer 60.000 CHF erhalten, indem er ihm vorgab, ein Banker zu sein und einen Kredit zu vermitteln. Er hatte das Geld jedoch behalten und war verschwunden. Zudem hatte er einer anderen Person 13.000 CHF abgenommen, indem er vorgab, schwarze Geldscheine waschen zu können. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und ordnete seine Ausweisung für neun Jahre an. Das Urteil wurde jedoch teilweise aufgehoben, da die Anklage wegen Abzocke ungerechtfertigt war und keine obligatorische Ausweisung vorsah. Die Entscheidung über die Ausweisung wurde demnach aufgehoben und die Eintragung im Schengener Informationssystem (SIS) unterlassen. Der Angeklagte muss jedoch einen Teil der Gerichtskosten tragen.