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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall einer argentinischen Staatsbürgerin, A._, die 2020 in die Schweiz eingereist ist, um bei ihrer Tochter und ihrem Schwiegersohn zu leben. A._ beantragte eine Aufenthaltsbewilligung im Rahmen des Familiennachzugs, die ihr jedoch verweigert wurde. Das Bundesgericht entschied, dass A.__ kein Recht auf Aufenthaltsbewilligung hat, da sie nicht nachweisen konnte, dass sie von ihrer Tochter und ihrem Schwiegersohn finanziell unterstützt wurde, bevor sie in die Schweiz kam. Das Bundesgericht wies auch ihre Berufung auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention zurück, da sie keinen speziellen pflegebedürftigen Zustand aufwies, der eine Unterstützung ihrer Familie in der Schweiz unabdingbar machen würde.