Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_1042/2022 vom 22. Juni 2023

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Der Kläger ist Besitzer eines Hundes namens "B.__". Nachdem sein Hund von einem anderen Hund gebissen wurde, wurde er aufgefordert, einen Antrag auf eine Erlaubnis zur Haltung eines potenziell gefährlichen Hundes zu stellen. Er hat dies abgelehnt. Der Kantonstierarzt hat daraufhin beschlossen, den Hund einer Genehmigungsverfahren zu unterziehen und den Antrag des Klägers zusammen mit einer Gebühr von 150 CHF an die Veterinärbehörde zu senden. Der Kläger hat gegen diese Entscheidung beim Kantonsgericht Beschwerde eingelegt, das die Beschwerde als unzulässig abgewiesen hat. Der Kläger hat daraufhin beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht und argumentiert, dass die Entscheidung des Kantonsgerichts willkürlich und eine Verletzung seines Rechts auf Gleichbehandlung sei. Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgelehnt und entschieden, dass die Entscheidung des Kantonsgerichts korrekt war und der Kläger die Kosten des Verfahrens tragen muss.