Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um den Fall eines serbischen Staatsangehörigen, der sich seit 2010 wiederholt ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufgehalten hat. Im Januar 2014 heiratete er eine in der Schweiz ansässige serbische Frau, woraufhin ihm eine Aufenthaltsbewilligung gewährt wurde. Ende 2020 trennten sich die Eheleute und planten die Scheidung. Der Mann hatte während seines Aufenthalts mehrere Betreibungen und Straferkenntnisse, unter anderem wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand und Beschäftigung von Ausländern ohne Bewilligung. Das Migrationsamt des Kantons Zürich lehnte seine Anfrage auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung ab und setzte ihm eine Frist zur Ausreise. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bestätigte diese Entscheidung, woraufhin der Serbe Beschwerde beim Bundesgericht einreichte. Er argumentierte, dass er trotz der Trennung noch Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung habe. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da der Kläger die Integrationskriterien nicht erfüllte und die Verhältnismäßigkeit der Aufenthaltsbeendigung gegeben war. Die Gerichtskosten wurden dem Kläger auferlegt.