Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_808/2022 vom 12. Juni 2023

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Der vorliegende Fall betrifft ein Scheidungsverfahren, in dem es um die Festlegung der Obhut für die gemeinsamen minderjährigen Kinder geht. Die Eltern, A._ und B._, haben sich im November 2006 verheiratet, haben zwei gemeinsame Kinder und haben sich im Juli 2021 getrennt. Der Vater beantragte vor Gericht die gemeinsame Obhut, während die Mutter die alleinige Obhut wünschte. Das Erstgericht entschied, dass die Mutter die alleinige Obhut erhält und dass der Vater ein Besuchsrecht hat. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung. Der Vater legte beim Bundesgericht Beschwerde ein und beantragte die Einführung einer alternierenden Obhut oder, subsidiär, die Gewährung der alleinigen Obhut. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidung des Berufungsgerichts. Es erwog, dass die Obhutsentscheidung im besten Interesse der Kinder erfolgen müsse und dass die Eltern nicht in der Lage seien, effektiv zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten. Es sei daher nicht im Interesse der Kinder, eine alternierende Obhut einzuführen. Das Bundesgericht wies auch die Argumente des Vaters zurück, dass die Mutter die Kinder unrechtmäßig von ihm entführt habe und dass sie sich in der Vergangenheit schlecht verhalten habe. Das Gericht entschied, dass diese Umstände nicht relevant für die Obhutsentscheidung seien. Das Bundesgericht bestätigte auch die Festsetzung der Unterhaltszahlungen für die Kinder gemäß der Entscheidung des Berufungsgerichts. Das Gericht ordnete an, dass der Vater die Gerichtskosten tragen muss.