Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das vorliegende Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde einer AG gegen die Anschlussgebühren, die von der Gemeinde Rheinfelden erhoben wurden. Die AG hatte im Jahr 2012 eine Baubewilligung für eine Überbauung erhalten und musste dabei provisorische Wasser- und Kanalisationsanschlussgebühren bezahlen. 2016 setzte die Gemeinde zusätzliche Anschlussgebühren fest, gegen die die AG Einspruch einlegte. Der Gemeinderat wies den Einspruch ab und die AG reichte dann eine Berichtigungsgesuch ein. Parallel dazu reichte die AG eine Beschwerde beim Spezialverwaltungsgericht ein, das die Beschwerde teilweise abwies. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wies die Beschwerde endgültig ab. In der vorliegenden Beschwerde vor dem Bundesgericht verlangt die AG die Aufhebung des Urteils des Verwaltungsgerichts und die Festsetzung der Wasseranschlussgebühr auf 250.000 CHF und der Abwasseranschlussgebühr auf 200.000 CHF. Zudem verlangt sie die Rückzahlung von zu viel bezahlten Gebühren. Das Bundesgericht prüft die Voraussetzungen der Beschwerde und die geltend gemachten Verletzungen des Gesetzes und des Kostendeckungsprinzips. Es stellt fest, dass das Kostendeckungsprinzip in diesem Fall nicht verletzt wurde und dass die Beschwerde abzuweisen ist. Die Kosten des Verfahrens werden der Beschwerdeführerin auferlegt.