Zusammenfassung von BGer-Urteil 8D_7/2022 vom 14. Juni 2023

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Das Bundesgericht befasst sich in diesem Fall mit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung über eine Untersuchung zu psychologischer Belästigung am Arbeitsplatz. Die Beschwerdeführerin war als Angestellte beim kantonalen Sozialversicherungsbüro beschäftigt und hatte sich über das Verhalten ihrer Kollegin beschwert. Der Fall wurde an eine Vertrauensgruppe des Kantons übergeben, die die Untersuchung durchführte. Aufgrund der gesundheitlichen Probleme der beschuldigten Kollegin konnte die Untersuchung nicht abgeschlossen werden. Das Gericht entschied, dass das Recht der Beschwerdeführerin, die Untersuchung abzuschließen, weniger Gewicht hatte als das Recht der beschuldigten Kollegin, gehört zu werden. Die Beschwerdeführerin legte Beschwerde beim Verwaltungsgericht ein, das die Beschwerde als obsolet erklärte und den Fall aus dem Register strich. Die Beschwerdeführerin legte daraufhin eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht ein, das feststellte, dass die Beschwerdeführerin ein aktuelles Interesse hatte, gegen die Entscheidung vorzugehen, und dass die Beschwerde daher zulässig war. Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung der Vorinstanz, die Beschwerde für hinfällig zu erklären, willkürlich war und dass die Beschwerdeführerin ein Recht hatte, die Entscheidung der Untersuchung abzuschließen. Der Fall wurde zur erneuten Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen.