Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Sachverhalt einer Person, die geringfügige Mengen Cannabis bei sich trug und deshalb kontrolliert wurde. Es wird festgestellt, dass geringfügige Mengen Cannabis, die zum Eigenkonsum bestimmt sind, nicht eingezogen werden können. Des Weiteren wird festgestellt, dass die DNA-Probenahme mittels Wangenschleimhautabstrich rechtswidrig war. Die Kosten für die Durchführung des Berufungsverfahrens werden neu festgesetzt. Ausserdem wird der Beschwerdeführer zur Zahlung der Gerichtskosten verurteilt.