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Das Bundesgericht hat in einem Urteil zur Regelung der elterlichen Rechte (Kind außerhalb der Ehe) entschieden. Der Sachverhalt beinhaltet die Beziehung der Eltern und die bisherige Regelung der elterlichen Rechte. Das Gericht hat entschieden, dass die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten wird und das Kind beim Vater wohnen bleibt, wobei die Mutter regelmäßige Besuchsrechte hat. Die Entscheidung des Gerichts beruht auf dem besten Interesse des Kindes und der mangelnden Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Eltern. Die Mutter hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und argumentiert, dass der Vater nicht fähig sei, angemessen für das Kind zu sorgen. Das Gericht hat den Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen, um die Entscheidung bezüglich der Kindesbetreuung erneut zu überprüfen.