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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall zweier nicht verheirateter Eltern, die getrennt leben. Die Tochter steht unter der Obhut der Mutter. Der Vater wurde wegen einfacher Körperverletzung und Drohung gegen die Mutter verurteilt. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde hat angeordnet, dass der Vater eine Gewaltberatung besuchen muss und dass die Besuche bei der Tochter von einer Fachstelle begleitet werden müssen. Die Mutter hat gegen den Vater ein Annäherungs- und Kontaktverbot beantragt, welches vom Gericht erlassen wurde. Der Vater hat für das Verfahren um Persönlichkeitsschutz unentgeltliche Rechtspflege beantragt, was aber abgelehnt wurde. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Prozessaussichten des Vaters nicht aussichtslos sind und dass ihm unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden muss. Das Urteil wurde an das Kantonsgericht zur erneuten Entscheidung über die Kosten und die unentgeltliche Rechtspflege zurückverwiesen.