Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_250/2022 vom 11. Juli 2023

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Die Rechtfertigung des Urteils ist umstritten. Es betrifft den Fall zweier ukrainischer Staatsbürgerinnen, die in der Schweiz und in der Ukraine leben. Die erste Person, A._, war mit einem französischen Staatsbürger verheiratet und erhielt eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund des Familienzusammenführungsgesetzes. Nach ihrer Scheidung beantragte sie die Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung, was jedoch vom Staatssekretariat für Migration abgelehnt wurde. A._ und ihre minderjährige Tochter B.__ haben beim Bundesverwaltungsgericht gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, argumentieren jedoch erfolglos. Sie stellen nun einen Rekurs beim Bundesgericht, in dem sie behaupten, dass ihre Rückkehr in die Ukraine aufgrund der sich verschärfenden Spannungen zwischen der Ukraine und Russland gefährlich wäre und dass ihre persönlichen Umstände eine Ausnahme von der Regel erfordern. Das Bundesgericht hat jedoch entschieden, dass das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung nicht auf die Situation in der Ukraine gestützt hat und dass die Gefährdung des Einreiseverbots nicht geeignet ist, einen schwerwiegenden persönlichen Umstand zu begründen. Das Bundesgericht hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben und die Angelegenheit zur erneuten Prüfung an dieses zurückverwiesen. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben, und den Beschwerdeführerinnen wurde eine Entschädigung für ihre Anwaltskosten gewährt.