Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_344/2022 vom 2. Juni 2023

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In dem vorliegenden Fall geht es um zwei Beschwerdeverfahren vor dem Bundesgericht, die sich mit dem Anspruch auf Übernahme von Anwaltskosten nach dem Opferhilfegesetz (OHG) befassen. Im ersten Verfahren (1C_344/2022) wurde die Forderung der Beschwerdeführerin auf Übernahme von Anwaltskosten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren abgewiesen. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass das zuständige Gericht nicht über die Kompetenz zur Entscheidung in diesem Fall verfügte, und hebt das Urteil auf. Im zweiten Verfahren (1C_656/2022) wurde ebenfalls der Antrag der Beschwerdeführerin auf Übernahme von Anwaltskosten abgelehnt. Das Bundesgericht entscheidet jedoch, dass das Verwaltungsgericht die Frage der Begründetheit des Antrags nicht richtig abgeklärt hat und weist den Fall zur erneuten Prüfung zurück. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass der Anspruch auf Übernahme von Anwaltskosten nicht von der unentgeltlichen Rechtspflege abhängt und dass die Opferhilfe nicht subsidiär zur unentgeltlichen Rechtspflege ist. Das Bundesgericht hebt daher das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und verpflichtet den Kanton Thurgau, der Beschwerdeführerin eine Entschädigung zu zahlen.