Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Im vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um einen Beschwerdeführer, der wegen Betrugs verurteilt wurde. Er hatte unrechtmäßig Arbeitslosenentschädigung bezogen, indem er Angaben über seine Beschäftigung verschwieg. Die Vorinstanz ordnete eine Landesverweisung an, da es sich beim Betrug im Bereich der Sozialversicherung um eine Katalogtat handelte. Der Beschwerdeführer argumentierte, dass sein Verbleib in der Schweiz im Interesse seiner Familie und aufgrund seines schwachen Verwurzelungszustands in seinem Heimatland angezeigt sei. Das Gericht wog die privaten und öffentlichen Interessen ab und entschied, dass die öffentlichen Interessen an einer Landesverweisung überwogen. Die Beschwerde des Beschwerdeführers wurde abgewiesen und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgelehnt.