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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Beschwerdeführers, der wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt wurde und mit einer Landesverweisung von 10 Jahren belegt wurde. Der Beschwerdeführer legte Berufung gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Thurgau ein und beantragte, das Urteil aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die erste Instanz zurückzuweisen. Er argumentierte, dass er im Verfahren nicht wirksam verteidigt worden sei und dass eine Landesverweisung unverhältnismäßig sei. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass keine schwerwiegenden Verletzungen der Verteidigungsrechte oder des Untersuchungsgrundsatzes vorliegen und dass die Landesverweisung nicht unverhältnismäßig ist. Das Gericht wies die Beschwerde ab und forderte den Beschwerdeführer auf, die Gerichtskosten zu tragen.