Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall von Vorsorglichen Massnahmen im Zusammenhang mit einer Ehescheidung. Das Bezirksgericht Zürich verpflichtete den Ehemann zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen an die Ehefrau für den Zeitraum von November 2016 bis August 2018. Der Ehemann beantragte daraufhin im Scheidungsverfahren die Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen von der Ehefrau. Die Ehefrau beantragte ihrerseits, Unterhaltsbeiträge von September 2018 bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens zu erhalten. Das Bezirksgericht verpflichtete den Ehemann zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen für bestimmte Zeiträume. Die Unterhaltsbeiträge würden jedoch reduziert werden, sobald der Ehefrau eine Invalidenrente zugesprochen wird. Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Berufungen beider Parteien ab. Der Ehemann legte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein, in der er die Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen bestreitet. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Beschwerde abzuweisen ist. Es hält fest, dass die Vorinstanz die Arbeitsunfähigkeit der Ehefrau aufgrund der vorliegenden ärztlichen Zeugnisse als glaubhaft erachtet hat. Die Kosten des Verfahrens werden dem Ehemann auferlegt.