Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_739/2022 vom 3. Juli 2023

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Der Bundesgerichtsentscheid vom 3. Juli 2023 betrifft einen Fall in Bezug auf die Versicherungsleistungen bei Arbeitsunfällen. A war bei B SA angestellt und hatte einen Unfall auf einer Baustelle, bei dem er sich das linke Handgelenk gebrochen hat. Die Unfallversicherung hat die Behandlungskosten und die Taggeldleistungen übernommen. Der behandelnde Arzt der Versicherung hat festgestellt, dass sich der Gesundheitszustand von A stabilisiert hat und dass er in einer Tätigkeit arbeiten könne, die den funktionellen Einschränkungen entspricht. Die Versicherung hat daher beschlossen, die vorübergehenden Leistungen ab dem 30. September 2020 einzustellen. Das kantonale Gericht hat in einem teilweisen Antrag von A entschieden und die Sache zur weiteren Untersuchung und neuen Entscheidung an die Versicherung zurückverwiesen. Die Versicherung hat gegen dieses Urteil Beschwerde eingelegt und verlangt, dass die Bezahlung der Taggeldleistungen und der Behandlungskosten über den 30. September 2020 hinaus abgelehnt wird. Das Bundesgericht hat die Beschwerde teilweise gutgeheissen und festgestellt, dass die Versicherung nicht verpflichtet ist, diese Leistungen über den 30. September 2020 hinaus zu erbringen. Die Gerichtskosten werden A auferlegt.