Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_124/2023 vom 22. Juni 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Streitigkeit über die Kostenübernahme für einen Klinikaufenthalt im Rahmen einer Spitalzusatzversicherung. Der Kläger hatte einen stationären Aufenthalt in einer Klinik, für den die Versicherung nur einen Teil der Kosten übernahm. Der Kläger forderte die vollständige Kostenübernahme und klagte vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau als Versicherungsgericht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab und argumentierte, dass die Versicherung nach den Versicherungsbedingungen berechtigt war, die Kosten zu kürzen. Der Kläger legte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein.

Das Bundesgericht prüft die Auslegung der Versicherungsbedingungen und kommt zu dem Schluss, dass die Versicherung nicht befugt war, die Kosten einseitig zu kürzen. Die Bestimmungen der Versicherungsbedingungen waren nicht ausreichend klar und eindeutig, um eine solche Kürzung zu rechtfertigen. Das Bundesgericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und verpflichtet die Versicherung, dem Kläger die ausstehenden Kosten zu bezahlen.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung klarer und eindeutiger Versicherungsbedingungen für die Rechte der Versicherten. Es legt fest, dass eine Versicherung nicht ohne ausdrückliche Regelung in den Versicherungsbedingungen einseitig Maximaltarife festlegen kann. Die Versicherung wird dazu verurteilt, dem Kläger die ausstehenden Kosten zu bezahlen, und sie wird zur Zahlung der Gerichtskosten und der Anwaltskosten des Klägers verurteilt. Die Frage der Entschädigungsfolgen des kantonalen Verfahrens wird an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen.