Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Sachverhalt des Bundesgerichtsurteils ist wie folgt: Die A._ SA ist in ein strafrechtliches Verfahren wegen Vertrauensbruchs, Betruges, unloyaler Geschäftsführung und Urkundenfälschung gegen Mitarbeiter - aktuelle oder ehemalige - der Bank A._ SA involviert. Im Rahmen dieses Verfahrens fand am 28. Juni 2022 eine Hausdurchsuchung in den Räumlichkeiten der Bank statt, bei der sämtliche E-Mails von B._ und C._ - den Angeklagten - sowie von D._, E._, F._, G._ und H.__ - den anderen Betroffenen - beschlagnahmt wurden. Die Bank übergab dem zuständigen Strafverfolgungsbehörde am 18. August 2022 verschlüsselte USB-Sticks mit den E-Mails der Angeklagten und der anderen Betroffenen. Das Strafverfolgungsbehörde bat anschließend das Gericht um die Aufhebung der Beschlagnahmung. Die Richter des Gerichts entschieden, dass die Angeklagten und die anderen Betroffenen Zugriff auf ihre eigenen E-Mails haben dürfen, allerdings keine Kopien machen dürfen. Die Bank forderte, dass die anderen Betroffenen keinen Zugriff auf die USB-Sticks erhalten sollen, da diese vertrauliche Informationen enthalten.
Die Erwägungen des Gerichts beziehen sich auf das Recht auf Zugang zu Akten und Dokumenten im Strafverfahren, insbesondere für Anwälte, und die Frage der Angemessenheit der Übermittlung von Daten an Dritte. Das Gericht stellt fest, dass das Strafverfolgungsbehörde die Vertraulichkeit der Daten gewährleisten muss und dass der Zugang zu den Daten für die Betroffenen angemessen sein muss. Das Gericht entscheidet, dass die Übermittlung der Daten auf USB-Sticks unter bestimmten Bedingungen angemessen sein kann, insbesondere wenn die Betroffenen von Anwälten vertreten werden. Es weist jedoch darauf hin, dass bei Personen ohne anwaltliche Vertretung der Zugang zu den Daten am Sitz der Behörde erfolgen muss, um eine angemessene Kontrolle über deren Verwendung zu gewährleisten. Das Gericht hebt die Entscheidungen des Gerichts auf und verweist den Fall zur erneuten Entscheidung an das Gericht zurück.