Zusammenfassung von BGer-Urteil 4A_285/2022 vom 16. Juni 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Rechtsstreit zwischen der Bailleresse A._ SA und der Mieterin B._ über die Höhe der anfänglichen Miete eines Apartments. Die Bailleresse hatte mehrere Gebäude erworben und diese 2019 durch einen Aufbau von zwei zusätzlichen Etagen aufgestockt. Die Mieterin hatte einen Mietvertrag für eine 4,5-Zimmer-Wohnung im sechsten Stock des Gebäudes abgeschlossen. Der Mietvertrag sieht eine jährliche Miete von 28'200 CHF vor. Die Mieterin hat beim Gericht beantragt, den Mietzins aufgrund des erzielten Bruttoertrags zu überprüfen. Die Bailleresse hat sich geweigert, bestimmte Dokumente vorzulegen, und das Gericht hat daraufhin einen Schätzwert für den Bruttoertrag festgelegt und die anfängliche Miete auf 24'600 CHF pro Jahr reduziert. Die Bailleresse hat gegen dieses Urteil Einspruch erhoben und behauptet, dass der Mietzins nicht überhöht sei und auf 28'200 CHF pro Jahr festgesetzt werden sollte. Das Bundesgericht hat den Rekurs abgelehnt und das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Es hat festgestellt, dass das Gericht zu Recht den Bruttoertrag als Grundlage zur Festlegung des Mietzinses herangezogen hat und dass die Bailleresse nicht genügend Beweise für den Wert des Grundstücks und bestimmte gemeinschaftliche Installationen vorgelegt hat. Die Bailleresse muss die Gerichtskosten tragen und der Mieterin eine Entschädigung für die Anwaltskosten zahlen.