Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Auseinandersetzung um eine Dienstbarkeit. Die Klägerin hat ein Grundstück erworben, das mit einer Dienstbarkeit belastet ist, die besagt, dass auf dem Grundstück keine Gebäude höher als vier Meter errichtet werden dürfen. Die Klägerin hat jedoch festgestellt, dass auf dem benachbarten Grundstück Gebäude stehen, die höher als vier Meter sind. Sie argumentiert, dass die Dienstbarkeit nicht auf ihr Grundstück sondern auf das benachbarte Grundstück beschränkt sein sollte. Das Gericht hat entschieden, dass die Klägerin nicht in gutem Glauben war und dass die Dienstbarkeit auf ihr Grundstück angewendet werden sollte. Das Gericht weist den Rekurs der Klägerin ab und legt ihr die Gerichtskosten auf.