Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_619/2022 vom 26. Juni 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall zweier italienischer Staatsbürger, A._ und B._, die im Zeitraum 2014-2015 für die Firma C._ SA arbeiteten. Der Arbeitgeber hat während dieser Zeit Quellensteuern in Höhe von CHF 919'379.45 (2014) und CHF 819'290.35 (2015) vom Gehalt von A._ einbehalten. Das zuständige Steueramt hat A._ und B._ aufgrund der eingereichten Steuererklärungen für diese beiden Jahre einer ordentlichen Steuerzahlung unterzogen und festgestellt, dass A._ zusätzlich zur Quellensteuer noch weitere Steuern schuldet. A._ hat gegen diese Entscheidungen Einspruch erhoben, der jedoch vom kantonalen Steuergericht abgelehnt wurde. Daraufhin haben A._ und B._ beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht und argumentiert, dass die einbehaltenen Quellensteuern bei der ordentlichen Steuerzahlung berücksichtigt werden sollten. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die einbehaltenen Quellensteuern bei der ordentlichen Steuerzahlung zu berücksichtigen sind und hat die Sache an das kantonale Steueramt zurückverwiesen, um eine neue Entscheidung über die Steuerzahlung zu treffen. Das Bundesgericht hat auch festgestellt, dass das kantonale Steueramt keine rechtliche Grundlage für die Annahme einer solidarischen Haftung des Geschäftsführers der Firma C.__ SA hatte. Die Kosten des Verfahrens werden dem Kanton Tessin auferlegt und den Beschwerdeführern wird eine Entschädigung für ihre Anwaltshonorare zugesprochen.