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Das Bundesgericht entschied in einem Urteil vom 5. Juli 2023 über einen Fall der zivilrechtlichen Haftung. Im Fall waren zwei Demandeure der Meinung, dass die Defendeure 40 Millionen CHF entwendet hatten, die ihnen eigentlich zustehen sollten und es kam zur Klage. Das Gericht entschied allerdings, dass diese Forderung verjährt war. Zudem wurde eine weitere Forderung von 53 Millionen CHF abgewiesen und die Kosten des Prozesses wurden den Demandeuren auferlegt. Das Bundesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies den Rekurs ab.