Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_188/2023 vom 24. Juli 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft die Anordnung von Sicherheitshaft gegen den Beschwerdeführer, der vorher wegen verschiedener Straftaten verurteilt wurde. Das Bezirksgericht Dielsdorf verurteilte den Beschwerdeführer zu einer Freiheitsstrafe, die teilweise als Zusatzstrafe zu einem früheren Urteil gilt. Das Obergericht des Kantons Zürich erhöhte die Strafe auf 6 Jahre und 4 Monate. Das Bundesgericht hat in einem früheren Urteil eine Beschwerde des Beschwerdeführers gutgeheißen und die Sache zur erneuten Beurteilung zurückverwiesen. Die Staatsanwaltschaft hat neue Strafvorwürfe gegen den Beschwerdeführer erhoben und die Anordnung von Sicherheitshaft beantragt. Das Bundesgericht kommt zu dem Schluss, dass die Argumente des Beschwerdeführers keine neue Beurteilung der Wiederholungsgefahr rechtfertigen und dass die Anordnung von Sicherheitshaft gerechtfertigt ist. Es weist jedoch darauf hin, dass die Haft zügig überprüft werden muss, falls das Gutachten des Sachverständigen wegen Befangenheit angefochten wird. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und gewährt dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege.