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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Sachverhalt einer Baubewilligung für ein Wohnprojekt auf einer bestimmten Parzelle in der Gemeinde Thônex im Kanton Genf. Die Baubewilligung wurde von der Bauverwaltung des Kantons Genf erteilt, nachdem alle notwendigen Prüfungen und Vorabgaben positiv waren. Die Nachbarn, A.__ und andere, haben gegen die Baubewilligung rekurriert, jedoch wurden ihre Rekurse sowohl vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Genf als auch vor dem Bundesgericht abgewiesen. Die Gerichte entschieden, dass die Bedingungen und Empfehlungen des Amts für Luft, Lärm und nichtionisierende Strahlen des Kantons Genf (SABRA) zur Lärmreduktion durch Schallisolierung und Einhaltung der Lärmgrenzwerte der Bundesverordnung über den Schutz vor Lärm erfüllt wurden. Die Gerichte entschieden auch, dass die aufgetretenen Änderungen in Bezug auf den Standort der Wärmepumpe angemessen behandelt und kontrolliert wurden. Die Gerichte kamen zu dem Schluss, dass die Baubewilligung rechtens ist und dass die Beschwerdeführer keine rechtlichen Gründe hatten, sie anzufechten. Daher wurde der Rekurs abgewiesen und die Beschwerdeführer wurden verpflichtet, die Gerichtskosten und Anwaltskosten der Gegenseite zu tragen. Das Urteil ist endgültig und kann nicht weiter angefochten werden.