Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil behandelt einen Fall, bei dem es um die elterliche Obhut und das Besuchsrecht eines Kindes nach einer Scheidung geht. Die geschiedenen Eltern haben einen Streit darüber, bei wem das Kind leben soll und wie oft es den jeweils anderen Elternteil besuchen darf. Das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft West sprach zunächst der Mutter die alleinige elterliche Sorge zu, gewährte aber dem Vater ein begleitetes Besuchsrecht. Später änderte das Bezirksgericht Zofingen das Urteil ab und gewährte dem Vater das Besuchsrecht für jedes zweite Wochenende und die Hälfte der Ferien. Die Mutter verlor vorübergehend das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weil die Kindesschutzbehörde sie als gefährlich für das Kind eingestuft hatte. Das Kind wurde vorläufig beim Vater platziert. Die Mutter beschwerte sich gegen diese Entscheidung vor dem Bundesgericht, das jedoch erklärte, dass das Verfahren gegenstandslos geworden sei. Daraufhin reichte der Vater eine Klage auf Abänderung des Ehescheidungsurteils ein und beantragte die alleinige Obhut über das Kind für die Dauer des Verfahrens. Das Bezirksgericht gewährte dem Vater die Obhut und entzog der Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Vorinstanz bestätigte diese Entscheidung und fügte hinzu, dass ein Schulwechsel für das Kind zu empfehlen sei. Die Beschwerdeführerin, die Mutter des Kindes, reichte daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht ein und argumentierte, dass die Vorinstanz ihr Besuchsrecht zu stark eingeschränkt habe und der Schulwechsel nicht zum Wohl des Kindes sei. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen. Es legte dar, dass das Kindeswohl Vorrang habe und dass das Wohnarrangement beim Vater stabil und für das Kind von Vorteil sei.