Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_646/2022 vom 23. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Rechtsstreit zwischen A.A. und der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt. A.A. betrieb zusammen mit ihrem Ehemann eine Inneneinrichtungs- und Reinigungsfirma. Sie hatte eine freiwillige Unfallversicherung bei der Unfallversicherungsanstalt abgeschlossen. Nach einem Unfall im Jahr 2019 verlangte A.A. eine Invalidenrente von der Unfallversicherungsanstalt, da sie durch den Unfall arbeitsunfähig war. Die Unfallversicherungsanstalt lehnte ihren Anspruch jedoch ab, da der Unfall nach dem ordentlichen Rentenalter von A.A. aufgetreten sei.

Das Bundesgericht entschied, dass der Anspruch auf eine Invalidenrente nicht bestehe, da der Unfall nach dem ordentlichen Rentenalter aufgetreten sei und die gesetzlichen Bestimmungen eine solche Rente in einem solchen Fall ausschließen. Obwohl die Unfallversicherungsanstalt A.A. irrtümlich eine Rente angeboten habe, könne sie nicht darauf vertrauen, dass sie Anspruch auf eine solche Rente habe, da sie keinen nachweisbaren Schaden erlitten habe. Das Gericht wies den Rekurs von A.A. ab und legte ihr die Gerichtskosten auf. Das Urteil ist endgültig und bindend.