Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_94/2022 vom 24. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Rechtsstreit über den Bau einer Mobilfunkantenne. Die Chemins de fer fédéraux suisses (CFF) beantragten eine Baugenehmigung für eine neue Mobilfunkanlage auf einem Grundstück, das ihnen gehört. Die Anlage soll nahe der Bahnlinie aufgestellt werden und eine bestehende CFF-Infrastruktur nutzen. Die Gemeinde Veytaux erteilte die Baugenehmigung, jedoch legte die Eigentümergemeinschaft der benachbarten Nachbargrundstücke Widerspruch ein. Das Kantonsgericht des Kantons Vaud hob die Baugenehmigung auf und verwies den Fall an die kantonale Behörde zurück. Diese stimmte schließlich der Baugenehmigung zu, woraufhin die Nachbarn erneut rekurrierten. Das Bundesgericht bestätigte jedoch die Genehmigung und kam zum Schluss, dass die Mobilfunkantenne keine erhebliche Beeinträchtigung des geschützten Schlosses von Chillon darstellen würde. Die Richter wiesen auch die Kritik der Nachbarn an der Entscheidung des Kantonsgerichts zurück, eine Gutachten der Kommission für Denkmalpflege sei nicht erforderlich gewesen. Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Entscheidung des Kantonsgerichts nicht willkürlich war und dass das Gemeinderecht und das Kommunalrecht ordnungsgemäß angewendet wurden. Das Gericht wies den Rekurs daher ab und die Nachbarn wurden zur Bezahlung der Gerichtskosten verurteilt.