Zusammenfassung von BGer-Urteil 5A_963/2022 vom 24. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Erbteilungsstreit. Im Erbvertrag vom 9. April 2008 haben die Eltern und Kinder des Erblassers die zukünftige Aufteilung des Erbes vereinbart. Die Kläger fordern nun vor Gericht eine Änderung des Erbvertrags und die Feststellung ihrer Pflichtteile. Das Bezirksgericht hat den Teil des Erbvertrags, der die Verteilung der Aktien betrifft, als verbindlich erklärt. Das Kantonsgericht hat die Berufung der Kläger abgelehnt, da diese keine konkreten Bezifferungen in ihren Anträgen vorgenommen haben. Das Bundesgericht bestätigt nun die Entscheidungen der Vorinstanzen und weist die Beschwerde ab. Die Kläger müssen die Gerichtskosten tragen.