Zusammenfassung von BGer-Urteil 6B_1228/2022 vom 31. August 2023

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Der Sachverhalt dieses Bundesgerichtsurteils bezieht sich auf einen Fall von Komplizenschaft bei der Fälschung von Urkunden durch einen Notar und einen Treuhänder. Der Treuhänder erschien vor dem Notar als Gründungsmitglied einer Aktiengesellschaft und erklärte, dass er sämtliche Aktien der Gesellschaft übernommen habe und dass das Aktienkapital vollständig durch eine Einzahlung von 100.000 Franken gedeckt sei. Der Notar attestierte dies im öffentlichen Dokument. Später schlossen der Treuhänder und ein weiterer Beteiligter einen Vertrag über den Verkauf von Geschäftsanteilen und Immobilien der Firma. Das Bundesgerichtsurteil bestätigte die Verurteilung des Treuhänders wegen Komplizenschaft bei der Fälschung von Urkunden. Der Treuhänder argumentierte, er habe auf die Zusicherungen des Notars vertraut und einen Irrtum über die Rechtswidrigkeit seines Handelns gemacht, was vom Gericht jedoch abgelehnt wurde.