Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil behandelt den Fall eines Beschwerdeführers, der sich in Untersuchungshaft befindet. Ihm wird unter anderem Menschenhandel, Förderung der Prostitution, Pornografie und Betrug vorgeworfen. Die Vorinstanz hat die Verlängerung der Untersuchungshaft angeordnet, da ein dringender Tatverdacht und Kollusionsgefahr besteht. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen diesen Entscheid und beantragt seine sofortige Freilassung. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab und bestätigt den Haftgrund der Kollusionsgefahr. Es wird auch festgehalten, dass die Haftmassnahme verhältnismäßig ist. Der Beschwerdeführer erhält zudem unentgeltliche Rechtspflege für das Verfahren vor dem Bundesgericht.