Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_234/2023 vom 4. September 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall aus der Invalidenversicherung. A.__ hatte sich mehrmals an die IV-Stelle Solothurn gewandt und ihren Leistungsanspruch geltend gemacht, der zuvor zweimal verneint worden war. Die IV-Stelle holte ein polydisziplinäres Gutachten bei der Medizinischen Abklärungsstelle (MEDAS) ein und lehnte den Leistungsanspruch schließlich ab. Das Versicherungsgericht des Kantons Solothurn wies die Beschwerde von A._ ab. Daraufhin führte A. eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor dem Bundesgericht. Er beantragte die Aufhebung des Urteils und eine neue Beurteilung des medizinischen Sachverhalts. Er forderte, dass eine psychiatrische Begutachtung angeordnet oder ein entsprechendes Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben wird. Das Bundesgericht untersuchte den Fall und kam zu dem Schluss, dass die Vorinstanz den medizinischen Sachverhalt richtig erhoben hatte und keine Willkür vorlag. Das Urteil wurde abgewiesen und A.___ wurde dazu verpflichtet, die Gerichtskosten zu tragen.