Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_464/2022 vom 3. Juli 2023

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Der Sachverhalt dieses Bundesgerichtsurteils bezieht sich auf einen Rechtsstreit zwischen A._, vertreten durch Rechtsanwalt Me Isabelle Fellrath und Rechtsanwaltsgehilfen Diego Segantini, und B._, vertreten durch Rechtsanwalt Me Nicolas Saviaux, sowie der Gemeinde Lausanne. Es geht um eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Terrasse in Verbindung mit einem Café-Restaurant auf öffentlichem Gemeindegrund. Die Gemeinde erteilte die Genehmigung, und A._ legte dagegen Rekurs beim kantonalen Verwaltungs- und Gerichtshof des Kantons Waadt ein, der den Rekurs abwies. A._ hat daraufhin eine Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht.

In dem Verfahren ging es darum, ob die Terrasse die gesetzlichen Anforderungen zum Schutz vor Lärmbelästigung erfüllt. Der Beschwerdeführer behauptet, dass die Angaben im dafür verwendeten Formular falsch sind und dass die Terrasse eine neue Installation sei, während die Behörden argumentieren, dass es sich um eine Erweiterung einer bestehenden Anlage handelt. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Behörden die Richtlinien für den Schutz vor Lärmbelästigung eingehalten haben und dass die Terrasse den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Beschwerdeführer konnte nicht nachweisen, dass die Ergebnisse anders wären, wenn andere Daten verwendet würden. Das Bundesgericht hat daher die Beschwerde abgelehnt und die Kosten dem Beschwerdeführer auferlegt.