Zusammenfassung von BGer-Urteil 1C_649/2022 vom 3. Juli 2023

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In dem vorliegenden Bundesgerichtsurteil geht es um die Frage der Zulässigkeit der Aufstockung von Mehrfamilienhäusern um ein Attikageschoss. Der Beschwerdeführer 1 hatte eine Baubewilligung für die Aufstockung der Mehrfamilienhäuser erhalten, während der Beschwerdeführer 2 gegen diese Beschlüsse rekurrierte. Das Baurekursgericht gab dem Rekurs des Beschwerdeführers 2 teilweise statt und hob zwei der Baubewilligungen auf. Sowohl der Bauherr als auch der Nachbar legten daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ein, das die beiden Verfahren vereinigte und beide Beschwerden abwies.

Der Beschwerdeführer 1 rügte eine willkürliche Anwendung der kantonalen Bestimmungen zur Gebäudehöhe und zur erweiterten Besitzstandsgarantie. Der Beschwerdeführer 2 rügte unter anderem eine unvollständige Sachverhaltsfeststellung, einen Verstoß gegen die Eigentumsgarantie und das Prinzip von Treu und Glauben sowie eine willkürliche Anwendung der kantonalen Vorschriften über die Ausnützungsziffer in Verbindung mit der erweiterten Besitzstandsgarantie.

Das Bundesgericht kam zu dem Schluss, dass die Aufstockung der Mehrfamilienhäuser die zulässige Gebäudehöhe nach wie vor deutlich überschreitet und zu erheblichen negativen Auswirkungen für die Nachbarn führen würde. Es bestätigte die Argumentation des Verwaltungsgerichts, dass eine weitere Abweichung von den Baubestimmungen vorliegt und keine überwiegenden nachbarlichen Interessen der Aufstockung entgegenstehen. Das Bundesgericht wies daher beide Beschwerden ab und bestätigte das Urteil des Verwaltungsgerichts. Die Gerichtskosten wurden den Beschwerdeführern je zur Hälfte auferlegt.