Zusammenfassung von BGer-Urteil 7B_125/2022 vom 31. Juli 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines Beschwerdeführers, der vom Kreisgericht Wil wegen versuchter räuberischer Erpressung, versuchter schwerer Körperverletzung und harter Pornographie verurteilt wurde. Das Kreisgericht verhängte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten und eine Landesverweisung von fünf Jahren mit Ausschreibung im Schengener Informationssystem (SIS). Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte den Entscheid des Kreisgerichts. Der Beschwerdeführer legte daraufhin eine Beschwerde gegen die Landesverweisung ein und beantragte, dass von einer Landesverweisung abgesehen wird. Er machte geltend, dass die Vorinstanz den Sachverhalt unrichtig festgestellt habe und die Verneinung eines Härtefalls gegen Bundesrecht verstoße. Das Bundesgericht führte aus, dass die Landesverweisung in diesem Fall obligatorisch sei und nur in Ausnahmefällen davon abgesehen werden könne, wenn ein schwerer persönlicher Härtefall vorliege und die privaten Interessen des Beschwerdeführers in der Schweiz die öffentlichen Interessen an der Landesverweisung überwiegen. Das Gericht stellte fest, dass die Vorinstanz den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt habe und dass kein schwerer persönlicher Härtefall vorliege. Es wurde daher entschieden, die Beschwerde abzuweisen. Das Bundesgericht gewährte dem Beschwerdeführer jedoch die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung.