Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Der Beschwerdeführer wurde wegen mehrerer Straftaten festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft. Er hat gegen die Verlängerung der Haftdauer durch das Bundesstrafgericht Rechtsmittel eingelegt. Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Haft verlängert werden darf, da weiterhin hinreichender Tatverdacht besteht und Fluchtgefahr besteht. Der Gerichtshof hat auch festgestellt, dass die Dauer der Haft im Verhältnis zur möglichen Strafe nicht unverhältnismäßig ist und dass die Behörden angemessen schnell gearbeitet haben. Der Rekurrent hat Anspruch auf kostenlose Rechtsvertretung. Das Gericht weist darauf hin, dass der Rekurrent dazu verpflichtet ist, die entstandenen Kosten zurückzuzahlen, wenn er in der Lage dazu ist.