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Das Bundesgericht hat in einem Urteil vom 11. September 2023 über eine Beschwerde in Bezug auf eine vorläufige Inhaftierung entschieden. Der Beschwerdeführer, A._, wird verdächtigt, an einem Mord beteiligt zu sein. Das Opfer wurde tot vor seinem Apartment aufgefunden. Aufgrund eines Antrags der Staatsanwaltschaft wurde A._ in Untersuchungshaft genommen. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde abgelehnt, da ausreichende Beweise für die Schuld des Beschwerdeführers vorliegen und auch ein Risiko der Flucht und Kollusion besteht. Der Beschwerdeführer hatte alternative Maßnahmen wie das Tragen einer elektronischen Fußfessel vorgeschlagen, die jedoch als unzureichend angesehen wurden, um die genannten Risiken zu verhindern. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und gewährte dem Beschwerdeführer die Übernahme der Verfahrenskosten.