Zusammenfassung von BGer-Urteil 9C_67/2022 vom 7. September 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft Streitigkeiten zwischen der Ausgleichskasse des Kantons Zürich und der Uber B.V. und der Rasier Operations B.V. im Zusammenhang mit dem Beitragsstatut von Uber-Fahrern. Das Bundesgericht bestätigt, dass UberX-, UberBlack-, UberVan- und UberGreen-Fahrer unselbstständig erwerbstätig sind und die Uber B.V. ihre Arbeitgeberin ist. Die Uber B.V. und die Rasier Operations B.V. müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Das Bundesgericht bestätigt jedoch nicht die Betriebsstätte der Uber B.V. in den Räumlichkeiten der Uber Switzerland GmbH. Die genaue Lohnsumme und die Unkosten müssen von der Ausgleichskasse neu festgelegt werden. Die Verzugszinsforderungen der Ausgleichskasse werden bestätigt. Die Gerichtskosten werden zwischen den Parteien aufgeteilt.