Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_377/2022 vom 28. August 2023

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Der Sachverhalt dieses Bundesgerichtsurteils betrifft A._, einen kosovarischen Staatsbürger, der seit 1997 in der Schweiz lebt. A._ wurde mehrfach wegen verschiedener Straftaten verurteilt, darunter Diebstahl, Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verkehrsdelikte. Im Dezember 2020 beschloss die zuständige Behörde, seine Aufenthaltsgenehmigung nicht zu verlängern und ihn aus der Schweiz auszuweisen. Dieser Beschluss wurde von den Instanzen im Kanton Wallis bestätigt. A._ legte beim Bundesgericht ein Rechtsmittel ein und argumentierte, dass die Ablehnung der Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung eine Verletzung seines Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und des Verhältnismäßigkeitsprinzips darstelle. Das Bundesgericht wies den Rekurs ab und stellte fest, dass die vielen begangenen Straftaten von A._ einen schwerwiegenden Grund darstellen, seine Aufenthaltsgenehmigung nicht zu verlängern. Es wurde auch festgestellt, dass sein Interesse an einem Aufenthaltsrecht nicht über dem öffentlichen Interesse an seiner Ausweisung steht.