Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_710/2022 vom 30. August 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines ausländischen Mannes (A._), der eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz beantragt hat. A._ ist mit einer schweizerischen Staatsbürgerin verheiratet und sie haben gemeinsam einen Sohn. Das Migrationsamt des Kantons St. Gallen hat die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung von A.__ abgelehnt und seine Ausweisung angeordnet, da die Ehe weniger als drei Jahre gedauert hat. Der Beschwerdeführer argumentiert jedoch, dass er aufgrund der engen Beziehung mit seinem Sohn und dem Kindeswohl weiterhin in der Schweiz bleiben sollte. Das Bundesgericht entscheidet, dass der Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund des nachehelichen Härtefalls nicht gegeben ist, da keine hinreichend enge Beziehung zum Sohn besteht. Die Beschwerde wird abgewiesen und der Beschwerdeführer muss die Gerichtskosten tragen.