Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.
Das Bundesgerichtsurteil betrifft den Fall eines bosnischen Staatsangehörigen, der seit 1997 in der Schweiz lebt. Der Kläger wurde mehrmals wegen strafrechtlicher Vergehen verurteilt, darunter Diebstahl, Körperverletzung, Erpressung und Bedrohung. Im November 2017 wurde er wegen des Fahrens ohne Führerschein unter Einfluss von Alkohol und Marihuana sowie wegen einer tätlichen Auseinandersetzung verurteilt. Die Strafe betrug 27 Monate Freiheitsentzug. Das Amt für Migration hat die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung abgelehnt und die Ausweisung angeordnet. Der Kläger hat gegen diese Entscheidungen berufen und das Bundesgericht angerufen. Das Gericht hat entschieden, dass das öffentliche Interesse an der Ausweisung den Schutz des Privatlebens des Klägers überwiegt und somit die Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung gerechtfertigt ist. Der Kläger muss die Gerichtskosten tragen.