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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall, in dem mehrere italienische Staatsbürger einen Rechtsstreit um Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen vorbringen. Die Beschwerdeführer sind Mitarbeiter der A._ SA mit Sitz in Lugano. Die kantonalen Migrationsbehörden haben die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen verweigert, da sie festgestellt haben, dass das Unternehmen gegründet wurde, um die Beschränkungen des Abkommens über die Personenfreizügigkeit zu umgehen. Das Bundesgericht weist die Beschwerde der Beschwerdeführer ab und bestätigt die Entscheidung der kantonalen Behörden. Es kommt zu dem Schluss, dass die A._ SA keine tatsächliche und effektive Tätigkeit ausübt und daher kein Recht auf Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen besteht. Das Gericht weist auch darauf hin, dass der Anspruch auf Aufenthaltsbewilligungen für die Familienangehörigen des Beschwerdeführers nur besteht, wenn der Beschwerdeführer selbst ein gültiges Aufenthaltsrecht hat. Das Gericht weist die Behauptungen der Beschwerdeführer bezüglich einer Verletzung des Diskriminierungsverbots und des Verhältnismäßigkeitsprinzips zurück.