Zusammenfassung von BGer-Urteil 2C_48/2023 vom 8. September 2023

Es handelt sich um ein experimentelles Feature. Es besteht keine Gewähr für die Richtigkeit der Zusammenfassung.

Sachverhalt: Die recourante, A._, ist eine minderjährige Französin, die im Juli 2021 in die Schweiz gekommen ist, um bei ihrer Halbschwester zu leben, die ebenfalls französische Staatsangehörige ist und eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA besitzt. Vor ihrer Einreise in die Schweiz lebte A._ in einem Internat in Frankreich, da ihre Eltern aufgrund psychologischer Probleme und Alkoholkonsums nicht mehr in der Lage waren, sich um sie zu kümmern.   Erwägungen: Der Fall betrifft die Frage, ob es zu Recht war, dass das Kantonsgericht den Antrag auf rechtliche Hilfe, der die Bestimmung der Anwältin der Beschwerdeführerin als Pflichtverteidigerin für das Verwaltungsverfahren vor dem Bevölkerungsdienst umfasste, abgelehnt hat. Das Recht auf Rechtshilfe ergibt sich zunächst aus dem kantonalen Recht. Es ergibt sich auch aus Art. 29 Abs. 3 BV, dessen Einhaltung das Bundesgericht frei überprüft. Das Recht auf kostenlose Rechtshilfe ist jedoch nicht bedingungslos, da es nur besteht, wenn die Komplexität des Falls dies erfordert, es sei denn, der Anspruch erscheint von vornherein chancenlos. Die Betroffene hat auch Anspruch auf kostenlose Hilfe durch einen Verteidiger, soweit der Schutz ihrer Rechte dies erfordert. Das Recht auf kostenlose Rechtsbeistand ist in erster Linie im kantonalen Recht verankert, und der Anspruch auf einen Anwalt bleibt auch in der Verwaltungsverfahren erhalten, sofern die Schwere der personenrechtlichen Situation gefährdet ist und die Komplexität der rechtlichen und tatsächlichen Fragen ihre Überwindung nicht allein ermöglicht. In diesem Fall hält das Gericht fest, dass die Beantragung der Rechtshilfe nach Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Rechts des Ausländerrechts in der Tat gerechtfertigt ist, wobei die anderen Voraussetzungen für die Gewährung der kostenlosen Verteidigerin in diesem Fall erfüllt sind.