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Das Bundesgerichtsurteil betrifft eine Beschwerde gegen ein Urteil des Obergerichts des Kantons Aargau in einem Scheidungsverfahren zum Kindesunterhalt. A.__ und B.__ sind verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. A._ hat zudem drei weitere Kinder aus einer vorherigen Beziehung. Das Bezirksgericht Muri hat die Ehe der Parteien geschieden und den Kindesunterhalt geregelt. Beide Parteien haben Berufung eingelegt, und das Obergericht des Kantons Aargau hat den Kindesunterhalt festgelegt. A.___ hat gegen dieses Urteil Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Die Beschwerdeführerin beanstandet die Anrechnung eines 13. Monatslohns und die Höhe des von ihr zu zahlenden Unterhalts. Das Bundesgericht entscheidet, dass die Anrechnung des 13. Monatslohns nicht gerechtfertigt ist und dass die Unterhaltsfrage zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückverwiesen wird. Die Gerichtskosten werden den Parteien je zur Hälfte auferlegt, und beiden Parteien wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Rechtsanwältin Fabienne Senn-Kaufmann wird der Beschwerdeführerin als Rechtsbeistandin beigegeben, und Rechtsanwalt Matthias Fricker wird dem Beschwerdegegner als Rechtsbeistand beigegeben.