Zusammenfassung von BGer-Urteil 8C_307/2022 vom 4. September 2023

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Das Bundesgerichtsurteil betrifft einen Fall im Bereich der Sozialhilfe. Der Beschwerdeführer, A._, erhielt seit dem 1. Februar 2020 Sozialhilfe von der Stadt La Chaux-de-Fonds. Als er mit seiner Partnerin und ihrem gemeinsamen Kind zusammenzog, informierte der Sozialhilfedienst ihn darüber, dass die Familie als eine Einheit betrachtet werde und die Einkommen und Ausgaben aller Mitglieder berücksichtigt würden. A._ reichte jedoch nicht alle erforderlichen Informationen über seine Partnerin fristgerecht ein. In der Folge stellte der Sozialhilfedienst die Zahlungen ein und leitete eine administrative Massnahme zur Einstellung der Materiellen Hilfe ein. A.__ erhob Rechtsmittel gegen diese Entscheidungen vor dem kantonalen Gericht, das die Beschwerde jedoch abwies. Der Fall gelangte schliesslich vor das Bundesgericht, das entschied, dass der Sozialhilfedienst in seinem Vorgehen gegen den Beschwerdeführer rechtsfehlerhaft war. Die Gerichtsentscheidungen, die die Einstellung der Sozialhilfe rückwirkend ab 28. Februar 2021 anordneten, wurden aufgehoben, und der Fall wurde zur erneuten Entscheidung an den Sozialhilfedienst zurückverwiesen. Das Gericht stellte fest, dass der Beschwerdeführer weiterhin Anspruch auf Sozialhilfe hatte, jedoch unter Berücksichtigung der neuen Umstände, insbesondere seiner Partnerschaft und des gemeinsamen Kindes. Der Sozialhilfedienst muss daher eine neue Entscheidung über den Anspruch des Beschwerdeführers auf Sozialhilfe ab dem 1. März 2021 treffen. Das Gericht entschied auch, dass die Kosten des Verfahrens vom Sozialhilfedienst zu tragen sind und der Beschwerdeführer eine Entschädigung für die Anwaltskosten erhalten soll.